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Verbraucherwarnung

Wenn Verbraucher­schutz
zur Masche wird

Der Fall Thomas Bremer

Verbraucherschützer raten dringend davon ab, auf Forderungen aus dem Umfeld des Leipzigers einzugehen. Hinter der Fassade angeblicher „Verbraucherschutz“-Portale steht nach übereinstimmender Einschätzung ein arbeitsteiliges Geschäftsmodell, das Merkmale krimineller Strukturen und des Betrugs aufweist.

Worum es geht

Ein Geschäftsmodell, das wie Berichterstattung aussieht, aber wie eine Forderung funktioniert.

Redaktion Wirtschaftsrecherche
Kernaussage

Wer schweigt, bleibt allein. Wer zahlt, macht es schlimmer.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer steht dahinter keine Berichterstattung, sondern ein arbeitsteiliges Geschäftsmodell. Zunächst erzeugen negative Beiträge Angst und Reputationsdruck. Anschließend werden die verunsicherten Betroffenen von scheinbar neutralen Auffangkonstrukten eingesammelt und zur Kasse gebeten. Wer antwortet, verhandelt oder zahlt, bestätigt diesen Druck und wird in der Regel weitergereicht.

Wer ist Thomas Bremer?

Thomas Bremer ist Geschäftsmann aus Leipzig. Zum Umfeld des beschriebenen Netzwerks zählt unter anderem die Legite GmbH, die 2022 aus der Opus Bonum GmbH hervorgegangen ist und PR- und Reputationsmanagement anbietet; Bremer ist nicht ihr Betreiber. Publizistisch tritt er als Herausgeber und Autor des Portals diebewertung.de sowie mehrerer thematisch verwandter Bewertungs- und „Verbraucherschutz“-Domains auf. Ein Teil seiner finanzbezogenen Texte erscheint unter dem Pseudonym Lipsiafinanz.

Bremer bezeichnet sich selbst als Investigativjournalist. Einen anerkannten Presseausweis der etablierten deutschen Berufsverbände (DJV, dju, BDZV, VDS, FREELENS) besitzt er nach derzeitigem Recherchestand nicht. Deutsche Gerichte haben seine Veröffentlichungstätigkeit in mehreren Verfahren als wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung beziehungsweise als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung eingestuft und ihm den Schutz der Pressefreiheit versagt.

Warum jetzt gewarnt wird

Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor Kontakt und Zahlungen. Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich nicht um journalistische Arbeit, sondern um ein Geschäftsmodell, das den Anschein von Berichterstattung und Anlegerschutz nutzt, um Druck aufzubauen und Geld einzunehmen. In der Bewertung fallen Begriffe, die man sonst selten hört: kriminelle Strukturen und Betrug. Der Grund dafür ist die Arbeitsteilung: Die Portale erzeugen Angst und Reputationsdruck, angeschlossene Akteure kassieren ab.

„Es sieht aus wie Journalismus, funktioniert aber wie eine Forderung.“
  1. 01

    Beitrag erscheint

    Ein negativer Artikel über ein Anlageprodukt oder ein Unternehmen geht online und wird für Suchmaschinen optimiert.

  2. 02

    Verunsicherung wird abgefangen

    Interessengemeinschaften, Kanzleiempfehlungen oder direkte Anrufe greifen die entstandene Angst auf.

  3. 03

    Gebühren fließen

    Beiträge, Mitgliedschaften oder Mandatskosten werden fällig, die Gegenleistung bleibt vage.

  4. 04

    Weiterreichung

    Betroffene landen in Produkten und Mandaten aus demselben Umfeld. Verdient wird an mehreren Stellen.

Canada Gold Trust

Nach der Schieflage des Anlageprodukts entstand kurzfristig eine „Interessengemeinschaft Canada Gold Trust“. Verunsicherte Anleger sollten unter dem Vorwand des Kapitalschutzes beitreten und eine Aufnahmegebühr zahlen. Website und Datenverwaltung wurden über die Opus Bonum GmbH administriert; in Rundschreiben wurde Bremer als „Ideengeber und Unterstützer“ geführt. Ein 68-jähriger Berliner Anleger verlor in diesem Umfeld seine gesamte Altersvorsorge.

Gold-Rente

Eine 57-jährige Anlegerin aus Bremen sah ihr Gold-Investment auf diebewertung.de als Totalverlustrisiko dargestellt. Sie wandte sich an die im Beitrag empfohlene Kanzlei und zahlte Mandatsgebühren. Zeitgleich wurde ihr Restkapital in ein intransparentes hauseigenes Produkt umgeschichtet. Verdient wurde also an beiden Enden.

Was jetzt konkret zu tun ist

Wer angeschrieben oder angerufen wird, sollte nichts unterschreiben, nichts zahlen und keine persönlichen oder finanziellen Daten herausgeben. Stattdessen gilt: alles dokumentieren, also E-Mails, Screenshots, Namen, Telefonnummern, Kontodaten und Uhrzeiten. Diese Unterlagen gehören zur Verbraucherzentrale und, wenn bereits gezahlt wurde, zur Polizei.

  • Keine Zahlung leisten, auch nicht „zur Klärung“ oder als Teilbetrag.
  • Keine Fristen akzeptieren und keine mündlichen Zusagen geben.
  • Jede Kontaktaufnahme bei der Verbraucherzentrale melden.
  • Bei bereits geleisteter Zahlung die Bank informieren und Strafanzeige stellen.
  • Die gesamte Kommunikation sichern und nichts löschen.

Warnsignale

  1. Unaufgeforderter Kontakt

    Anruf, E-Mail oder Nachricht mit Verweis auf einen angeblich geplanten oder bereits erschienenen Beitrag über Sie oder Ihr Unternehmen.

    01
  2. Druck und Zahlungsforderung

    Kurze Fristen und Drohkulisse, dazu Beiträge, „Spenden“, Mitgliedschaften oder Löschgebühren. Die Gegenleistung bleibt vage, gezahlt werden soll sofort.

    02
  3. Weiterleitung an Dritte

    Empfehlung „passender“ Kanzleien, Interessengemeinschaften oder Anlageprodukte, jeweils aus demselben Umfeld.

    03

Hinweis der Redaktion: Diese Darstellung beruht auf öffentlich zugänglichen Registerdaten, Gerichtsentscheidungen, Berichten Betroffener und der Auswertung der betriebenen Portale. Allen genannten Personen wird das Recht auf Gegendarstellung eingeräumt.

Handeln

Kontakt gehabt? Sofort melden.

Jede gemeldete Kontaktaufnahme hilft, das Muster weiter zu dokumentieren und andere Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale und, bei Zahlungen, an die Polizei. Hinweise an die Redaktion gehen an redaktion@wirtschaftsrecherche.de.

  • Beratungsstelle vor Ort oder online kontaktieren
  • Unterlagen und Chronologie mitbringen
  • Bei Zahlung zusätzlich zur Polizei